Allgemeine Geschäftsbedingungen für ERIT Cloud
Stand: 16. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, nur Unternehmer
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von ERIT Cloud zwischen Nizar Haimoud, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Str. 90, 60488 Frankfurt am Main, E-Mail kontakt@erit-erechnung.de (im Folgenden „ERIT“) und dem Kunden. 2. ERIT Cloud richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können keinen Vertrag schließen. Der Kunde bestätigt bei der Buchung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. ERIT darf einen Vertrag ablehnen oder außerordentlich kündigen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese Bestätigung unzutreffend ist. 3. Es gilt folgende Rangfolge: eine individuelle Vereinbarung in Textform, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ERIT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden des Buchungsformulars und dem Abschluss des Bezahlvorgangs bei unserem Zahlungsdienstleister gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags im gewählten Tarif ab. 2. Der Vertrag kommt zustande, wenn ERIT dem Kunden nach bestätigter Zahlung den Zugang einrichtet und den Zugangslink per E-Mail sendet. Wird die Zahlung nicht bestätigt, kommt kein Vertrag zustande. 3. Mit der Buchung akzeptiert der Kunde diese AGB und den AVV (abrufbar unter https://erit-erechnung.de/avv.html), der damit Bestandteil des Vertrags wird. ERIT speichert die angenommene Fassung und den Zeitpunkt. 4. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungen
1. ERIT stellt dem Kunden eine Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Tarifbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung, insbesondere: Empfang von Eingangsrechnungen per Upload und Weiterleitungsadresse, Prüfung nach den Regeln der KoSIT, unveränderbare Ablage mit Object Lock (Modus Governance) bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, Zugang für Berater und Prüfer, Übergabe an DATEV, Datenexport und eine Vorlage für die Verfahrensdokumentation. 2. ERIT erbringt keine Buchhaltung, keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. ERIT ist weder GoBD- noch DATEV-zertifiziert. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO und § 14b UStG bleibt beim Kunden. Prüfergebnisse sind technische Hinweise und ersetzen keine fachliche Prüfung. 3. ERIT darf die Software weiterentwickeln und ändern, soweit die vereinbarten wesentlichen Funktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. 4. Die Daten werden in der Europäischen Union gespeichert und verarbeitet. Die Speicherorte und Unterauftragsverarbeiter nennt Anlage 2 des AVV.
§ 4 Zulässige Inhalte, Meldungen und Moderation
1. ERIT Cloud dient der Ablage von Geschäftsunterlagen, insbesondere Rechnungen und zugehörigen Dateien. Der Kunde lädt keine rechtswidrigen Inhalte, keine Schadsoftware und keine Inhalte hoch, die Rechte Dritter verletzen. 2. ERIT prüft jede eingehende Datei automatisch auf Schadsoftware und auf zulässige Dateitypen. Auffällige Dateien werden nicht verarbeitet, sondern in einen Quarantänebereich verschoben; der Kunde wird darüber in der Anwendung informiert. Eine inhaltliche Überwachung der Unterlagen findet nicht statt. 3. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte (Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, Digital Services Act) kann jede Person elektronisch an kontakt@erit-erechnung.de senden. Der Hinweis soll die Gründe, den genauen Ort des Inhalts, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person und die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. ERIT bestätigt den Eingang, entscheidet zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilt die Entscheidung mit. 4. Bei einem begründeten Hinweis oder einer behördlichen Anordnung darf ERIT den Zugriff auf einzelne Inhalte sperren oder sie entfernen. ERIT begründet eine solche Maßnahme gegenüber dem Kunden (Art. 17 DSA). Der Kunde kann der Entscheidung per E-Mail widersprechen; ERIT prüft den Widerspruch erneut. 5. Zentrale Kontaktstelle für Behörden und Nutzer nach Art. 11 und 12 DSA ist kontakt@erit-erechnung.de. Kommunikation auf Deutsch oder Englisch.
§ 5 Preise, Zahlung, Rechnungen
1. Es gelten die Preise des gewählten Tarifs zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Die Vergütung ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Karte oder SEPA-Lastschrift. 3. Bei einer SEPA-Lastschrift, deren Gutschrift noch aussteht, erhält der Kunde den Zugang sofort; wird die Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgegeben, gilt § 5 Abs. 6. 4. Aktion „zweiter Monat kostenlos“: Beim Monatstarif wird nach der ersten bezahlten Monatsrechnung der zweite Monat einmalig nicht berechnet, je Unternehmen nur einmal. Gründerpreis: Der Jahrespreis des Gründertarifs gilt für die ersten 50 Unternehmen und bleibt für die ersten zwei Vertragsjahre unverändert. 5. Der Kunde stimmt zu, dass ERIT Rechnungen elektronisch als PDF-Datei übermittelt, solange dies nach § 27 Abs. 38 UStG zulässig ist. Danach erhält der Kunde Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format nach § 14 UStG. Die Zustimmung kann jederzeit in Textform widerrufen werden. 6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, darf ERIT nach einer Frist von 7 Tagen den Zugang auf einen Lesemodus beschränken. Lesen und Export bleiben möglich; Daten werden wegen eines Zahlungsverzugs nicht gelöscht. Nach Zahlung wird der volle Zugang wiederhergestellt. 7. ERIT kann die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume ändern. Eine Preisänderung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Für den Gründertarif gilt die Preisbindung nach § 5 Abs. 4.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
1. Die Laufzeit entspricht dem gewählten Abrechnungszeitraum (ein Monat oder ein Jahr) und verlängert sich automatisch um jeweils denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. 2. Der Kunde kann jederzeit im Kundenkonto oder in Textform kündigen; die Kündigung wird zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam. Bereits gezahlte Beträge werden nicht anteilig erstattet. ERIT kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. 3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für ERIT liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung rechtswidrige Inhalte speichert, die Sicherheit des Dienstes gefährdet oder mit mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug ist.
§ 7 Vertragsende: Lesemodus, Archiv-Tarif, Löschung
1. Nach Vertragsende hat der Kunde 90 Tage lang einen kostenlosen Lesemodus: Er kann alle Unterlagen lesen, Berater und Prüfer behalten ihren Zugang, und der vollständige Datenexport bleibt möglich. Neue Rechnungen werden nicht mehr angenommen. 2. Vor dem Ende des Lesemodus wählt der Kunde zwischen dem Archiv-Tarif (lesen und exportieren bis zum Ende der letzten Aufbewahrungsfrist, Preis laut Tarifseite) und dem vollständigen Export mit anschließender Löschung aller Daten. Die Löschung erfolgt erst, nachdem der Kunde den heruntergeladenen Export bestätigt hat; sie umfasst auch Objekte unter Object Lock. Ein Löschvermerk ohne Rechnungsinhalt bleibt als Nachweis erhalten. 3. ERIT erinnert den Kunden mindestens 30 Tage und erneut 7 Tage vor dem Ende des Lesemodus per E-Mail an die Wahl. Trifft der Kunde bis zum Ende des Lesemodus keine Wahl, werden die Daten im Archiv-Tarif weitergeführt, damit Unterlagen mit laufender Aufbewahrungsfrist nicht verloren gehen. Der Kunde kann den Archiv-Tarif jederzeit mit Wirkung zum Monatsende beenden, indem er Export und Löschung wählt; für den nicht genutzten Teil des Jahres erstattet ERIT den gezahlten Betrag anteilig. 4. Die Aufbewahrungspflicht des Kunden besteht auch nach Export und Löschung fort.
§ 8 Datenexport und Einstellung des Dienstes
1. Der Kunde kann jederzeit und ohne zusätzliche Kosten einen vollständigen Export seiner Daten in offenen, ohne ERIT lesbaren Formaten herunterladen: Originale wie empfangen, Prüfergebnisse, strukturierte Daten, Protokoll, Prüfkette, Verfahrensdokumentation und Prüferexport, zusammen mit einem Werkzeug zur Prüfung des Exports. 2. ERIT stellt den Dienst nur mit einer Ankündigung von mindestens sechs Monaten in Textform und im Kundenkonto ein. Bis zur Einstellung bleibt der Export uneingeschränkt verfügbar. Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist über die Einstellung hinausreicht, übernimmt der Kunde mit dem Export in eigene Verwahrung; nach der Einstellung löscht ERIT alle Daten.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Support
1. ERIT bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote zu. Geplante Wartungsarbeiten werden möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und vorher angekündigt. 2. Support erfolgt per E-Mail an kontakt@erit-erechnung.de an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage). ERIT strebt eine Antwort innerhalb von zwei Werktagen an.
§ 10 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde hält Zugangsdaten, Passwort und zweiten Faktor geheim, vergibt Berechtigungen an eigene Benutzer, Berater und Prüfer sorgfältig und entzieht sie, wenn sie nicht mehr benötigt werden. 2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der hochgeladenen Inhalte verantwortlich und ergänzt die Vorlage der Verfahrensdokumentation um seine eigenen Abläufe. 3. Die Unterlagen werden in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Deutschland gespeichert (Frankreich). Der Kunde teilt seinem Finanzamt den Aufbewahrungsort mit, soweit § 14b Abs. 2 Satz 3 UStG dies verlangt. ERIT nennt Staat und Anbieter im Kundenkonto und kündigt eine Änderung des Speicherstaats mindestens 30 Tage vorher an. Unterlässt der Kunde die Mitteilung, haftet ERIT nicht für daraus entstehende Nachteile. 4. Der Kunde prüft die Ergebnisse der Software in angemessenem Umfang und meldet erkannte Fehler unverzüglich.
§ 11 Haftung
1. ERIT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie. 2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ERIT nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. 3. Für den Verlust von Daten haftet ERIT nach den vorstehenden Absätzen nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßiger Nutzung der Exportfunktion durch den Kunden eingetreten wäre. 4. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen. 5. Die Haftung nach der Datenschutz-Grundverordnung richtet sich nach Art. 82 DSGVO und dem AVV.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
1. Für Konto, Vertrag, Abrechnung und Sicherheit ist ERIT Verantwortlicher; Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung unter https://erit-erechnung.de/datenschutz.html. 2. Die Unterlagen des Kunden verarbeitet ERIT im Auftrag des Kunden nach dem AVV. 3. Ist der Kunde Berufsgeheimnisträger (zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwalt oder Arzt), gilt zusätzlich die Verschwiegenheitsvereinbarung in Anlage 3 des AVV.
§ 13 Änderungen dieser AGB
ERIT kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Gesetzesänderung, eine Änderung der Rechtsprechung oder eine Weiterentwicklung des Dienstes, und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. ERIT teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge weist ERIT in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main. 3. Erklärungen in Textform (zum Beispiel E-Mail) genügen, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. 4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.